Nebenkosten muß der Mieter zusätzlich zur Miete nur
zahlen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Nach den Bestimmungen der II.
Berechnungsverordnung dürfen als Nebenkosten aber nur vereinbart werden:
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Grundsteuer:
Wird von der jeweiligen Kommune erhoben, teilweise steht in Mietverträgen auch
"öffentliche Lasten des Grundstücks".
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Wasserkosten:
Hierzu zählen das Wassergeld, die Kosten der Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten
für eine Wasseraufbereitungsanlage.
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Abwasser:
Das sind Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder die
Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube.
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Fahrstuhl:
Das sind Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege
und Reinigung sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und
Betriebsbereitschaft.
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Straßenreinigung /
Müllabfuhr:
Kosten, die die Stadt dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung stellt.
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Hausreinigung /
Ungezieferbekämpfung:
Kosten, zum Beispiel für eine Putzfrau, die die Flure, Treppen, Keller, Waschküche usw.
reinigt. Kosten der Ungezieferbekämpfung sind nur die laufenden Kosten, zum Beispiel
Kosten für ein Insektenspray.
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Gartenpflege:
Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage entstehen.
Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder der Pflege von Spielplätzen zählen mit.
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Beleuchtung:
Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche.
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Schornsteinreinigung:
Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren) und Kosten der Immissionsmessung.
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Versicherungen:
Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen sowie
Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.
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Hauswart:
Personalkosten für den Hausmeister, der zum Beispiel Gartenpflege, Schneebeseitigung,
Treppenhausreinigung usw. übernimmt.
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Gemeinschaftsantenne
/ Breitbandkabel:
Bei der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt
werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche, an die Post zu zahlende, Grundgebühr hinzu.
Anders, wenn Mieter einen Vertrag direkt mit der Telekom oder einer privaten
Kabel-Service-Gesellschaft geschlossen haben.
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Wascheinrichtungen:
Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen, das heißt Strom, Reinigung und Wartung der
Geräte.
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Sonstige Kosten:
Zum Beispiel Kosten für Schwimmbad und Sauna im Haus. Der Vermieter muß aber genau
angeben, für welche Kostenart er Geld verlangt.
Diese Nebenkosten werden nach einem bestimmten
Verteilerschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt. Entweder nach Kopfzahl oder nach
Wohnfläche. Wasserkosten können auch verbrauchsabhängig verteilt werden mit Hilfe von
Wasseruhren.